NL 1998, 221 - Österreichisches Institut für Menschenrechte

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Die EMRK und das deutsche Strafgesetzbuch

Die EMRK und das deutsche Strafgesetzbuch aufgehoben werden. Allenfalls kann der Gerichtshof dem Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine gerechte Entschädigung gegenüber dem verklagten Staat zusprechen.44 Die Urteile ergehen stets nur geg...

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Neue Erkenntnisse zu unfairen Gerichtsverfahren

Neue Erkenntnisse zu unfairen Gerichtsverfahren habe, eine vorbereitete Aussage zu unterschreiben, ohne sie lesen zu dürfen. Anstelle von Schlägen wird erwähnt, dass er mit einer Waffe bedroht worden sei. Das Protokoll der Vernehmung von beiden ...

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