NL 1998, 221 - Österreichisches Institut für Menschenrechte
Benzer belgeler
Die EMRK und das deutsche Strafgesetzbuch
aufgehoben werden. Allenfalls kann der Gerichtshof dem Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine gerechte Entschädigung gegenüber dem verklagten Staat zusprechen.44 Die Urteile ergehen stets nur geg...
DetaylıNeue Erkenntnisse zu unfairen Gerichtsverfahren
habe, eine vorbereitete Aussage zu unterschreiben, ohne sie lesen zu dürfen. Anstelle von Schlägen wird erwähnt, dass er mit einer Waffe bedroht worden sei. Das Protokoll der Vernehmung von beiden ...
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